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EU ändert Zollkontingente für Ukraine – Anpassung nach neuem Assoziierungsbeschluss
Die Europäische Kommission hat am 27. Oktober 2025 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2199 erlassen. Diese Verordnung ändert die bestehenden Regelungen zu Einfuhrzollkontingenten nach den Durchführungsverordnungen (EU) 2020/1988 und (EU) 2020/761. Grund dafür ist die jüngste Anpassung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine.
Hintergrund
Im Zuge der Handelsliberalisierung zwischen der EU und der Ukraine wurden seit 2022 zahlreiche Zollvergünstigungen gewährt. Die vorübergehende Aussetzung von Zollkontingenten nach der Verordnung (EU) 2024/1392 endete am 5. Juni 2025. Seitdem gelten wieder die ursprünglichen Bestimmungen des Assoziierungsabkommens.
Mit dem Beschluss Nr. 3/2025 des Assoziationsausschusses EU–Ukraine (Handelszusammensetzung) vom 14. Oktober 2025 wurden die Kontingente jedoch erneut angepasst – insbesondere erweitert und teilweise neu zugeordnet. Weiterlesen






