Schlauchverbindung für Infusionssysteme in KN-Code 3917 33 00 einzureihen

Amtsblatt der Europäischen Union: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1873 der Kommission vom 23. Juli 2026 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur, ABl. L, 2026/1873 vom 29. Juli 2026

Die Europäische Kommission hat die zolltarifliche Einreihung einer steril verpackten Schlauchverbindung zur Verwendung mit Infusionssystemen verbindlich geregelt.

Die Ware besteht aus drei miteinander verbundenen Kunststoffschläuchen, einem Y-Verbinder, mehreren Luer-Lock-Verbindern, zwei Rückschlagventilen und zwei Schiebeklemmen. Sie ermöglicht die gleichzeitige Verabreichung von zwei Infusionsdosen.

Trotz ihrer Verwendung mit Infusionssystemen und der sterilen Verpackung ist die Ware nicht als medizinisches Instrument oder Teil eines solchen Instruments in die Position 9018 einzureihen. Nach Auffassung der Kommission verleihen die miteinander verbundenen Kunststoffschläuche mit Verbindern der Ware ihren wesentlichen Charakter.

Die Einreihung erfolgt daher in den:

KN-Code 3917 33 00 – andere Rohre und Schläuche aus Kunststoff, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken.

Die Verordnung tritt am 18. August 2026 in Kraft. Verbindliche Zolltarifauskünfte, die der neuen Einreihung widersprechen, können anschließend noch für einen Zeitraum von drei Monaten weiterverwendet werden.

Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der zolltariflichen Einreihung von Medizinprodukten, Kunststoffwaren und zusammengesetzten Waren sowie bei der Beantragung und Prüfung verbindlicher Zolltarifauskünfte.

Rechtshinweis

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