Libyen-Sanktionen: Schiff AVAX in EU-Sanktionsliste aufgenommen

Die Europäische Union hat die restriktiven Maßnahmen gegenüber Libyen erneut angepasst. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1941 wurde das Schiff AVAX in Anhang V der Verordnung (EU) 2016/44 aufgenommen.

Das Schiff trägt die IMO-Nummer 9058713 und fährt unter der Flagge Kameruns. Die Benennung durch den zuständigen VN-Sanktionsausschuss erfolgte am 22. Juli 2026.

Welche Verbote gelten für AVAX?

Mit der Listung sind insbesondere folgende Maßnahmen verbunden:

  • Verbot des Ladens, Beförderns oder Entladens von Erdöl,
  • Verbot des Einlaufens in Häfen,
  • Verbot der Erbringung von Bunker- und Schleppdiensten,
  • Verbot bestimmter Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Erdöl.

Die Benennung gilt grundsätzlich bis zum 22. Juli 2027, sofern sie nicht zuvor durch den zuständigen Sanktionsausschuss aufgehoben wird.

Für Unternehmen aus den Bereichen Schifffahrt, Logistik, Hafenwirtschaft, Bunkerversorgung, Finanzierung und Rohstoffhandel ist die Aufnahme besonders relevant. Vor Geschäften mit Schiffen mit Libyen-Bezug sollte daher nicht nur der Vertragspartner, sondern auch das konkret eingesetzte Schiff einschließlich IMO-Nummer gegen die einschlägigen Sanktionslisten geprüft werden.

Haben Sie Geschäfts- oder Transportvorgänge mit Libyen-Bezug?

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Quelle / Rechtshinweis

Quelle: Verordnung (EU) 2016/44 des Rates vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1941 der Kommission vom 7. August 2026, ABl. L vom 07.08.2026.

Rechtshinweis: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026