Restriktive Maßnahmen gegen Belarus

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/386 des Rates vom 24. Februar 2025 setzt die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 um, die restriktive Maßnahmen gegen Belarus aufgrund der innenpolitischen Lage und der Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine vorsieht.

Wichtige Punkte der Verordnung:

  • Verlängerung der Sanktionen: Die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bleiben bis zum 28. Februar 2026 in Kraft.
  • Aktualisierung der Sanktionsliste:
    • 10 natürliche Personen und 2 juristische Personen wurden mit neuen Begründungen auf der Sanktionsliste aktualisiert.
    • Zwei Personen wurden von der Liste gestrichen, darunter eine verstorbene Person.
  • Betroffene Unternehmen:
    • Minsk Automobile Works (MAZ): Wird sanktioniert wegen der Lieferung von Militärfahrzeugen an Russland.
    • Belshina: Unterstützt das belarussische Regime und beliefert das russische Militär mit Fahrzeugreifen.
  • Hintergrund: Die Maßnahmen basieren auf der Unterstützung des belarussischen Regimes für Russland und den anhaltenden Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und Opposition in Belarus.

Diese Verordnung ist für alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar bindend und tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.