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Restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/386 des Rates vom 24. Februar 2025 setzt die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 um, die restriktive Maßnahmen gegen Belarus aufgrund der innenpolitischen Lage und der Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine vorsieht.
Wichtige Punkte der Verordnung:
- Verlängerung der Sanktionen: Die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bleiben bis zum 28. Februar 2026 in Kraft.
- Aktualisierung der Sanktionsliste:
- 10 natürliche Personen und 2 juristische Personen wurden mit neuen Begründungen auf der Sanktionsliste aktualisiert.
- Zwei Personen wurden von der Liste gestrichen, darunter eine verstorbene Person.
- Betroffene Unternehmen:
- Minsk Automobile Works (MAZ): Wird sanktioniert wegen der Lieferung von Militärfahrzeugen an Russland.
- Belshina: Unterstützt das belarussische Regime und beliefert das russische Militär mit Fahrzeugreifen.
- Hintergrund: Die Maßnahmen basieren auf der Unterstützung des belarussischen Regimes für Russland und den anhaltenden Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und Opposition in Belarus.
Diese Verordnung ist für alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar bindend und tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






