Rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff (Polypropylen) – Position 7606

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 183. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 23. bis 26. Oktober 2017:

Warenbeschreibung:

Rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff (Polypropylen) mit einer individuellen Dicke von 2,0 mm bis 4,0 mm, der auf beiden Seiten mit Blechen aus einer Aluminiumlegierung bedeckt ist (die Dicke jedes Aluminiumblechs kann von 0,2 mm bis 0,3 mm reichen).

Die Aluminiumbleche sind auf ihrer Oberfläche mit Farbe versehen oder lackiert. Ihre Abmessungen sind: 1220 x 3050 mm; 1500 × 3050 mm; 1500 x 4050 mm; 1500 x 5000 mm. Die Waren werden universell verwendet, z.B. als Trägermaterial für den Schilderbau und Schautafeln oder für hochwertige Verpackungen, Maschinenauskleidungen oder für vielfältige architektonische Zwecke.

 

Einreihung:

Der Ausschuss hat entschieden, dass diese Verbundplatten in die Position 7606 einzureihen sind (vgl. Avis zu Unterpositionen 7606 11 bis 7606 92).

(Stand: 18.12.2017)

 

Quelle: Zoll.de