Aufblasbare Kunststoffartikel in Form von Tieren, auf denen Kinder sitzen – KN-Code 9503 00 49

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 183. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 23. bis 26. Oktober 2017:

Warenbeschreibung:

Aufblasbare Kunststoffartikel in Form von Tieren, auf denen Kinder sitzen, auf und ab springen und vorwärts hüpfen können. Sie können entsprechend der Größe und des Alters des Kindes unterschiedlich stark aufgeblasen werden. Die Abmessungen betragen ca. 50 x 50 cm. Es gibt sog. Hüpftiere für Kleinkinder (max. Gewicht: 45 kg) und Hüpftiere mit einem längeren Körper für Kinder ab 3 Jahren (getestet bis 200 kg).

 

Einreihung/Begründung:

Die Waren sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als „Spielzeug, Tiere darstellend“ in den KN-Code 9503 00 49 einzureihen, da sie im Wesentlichen zur Unterhaltung für Personen bestimmt sind.

(Stand: 18.12.2017)

 

Quelle: zoll.de