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Gebohrter Gewindebolzen aus Stahl – KN-Code 7318 19 00
Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 183. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 23. bis 26. Oktober 2017:
Warenbeschreibung:
Ein “gebohrter Gewindebolzen” aus Stahl mit Abmessungen von etwa 5 cm (Länge) x 1,5 cm (Durchmesser), der dazu bestimmt ist mit einem so genannten “Banjo” als Rohrverbindungsstück verwendet zu werden. Er wird ohne “Banjo” gestellt.
Einreihung:
Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in den KN-Code 7318 19 00 einzureihen.
Begründung:
Die Ware allein erfüllt nicht die Funktion eines Rohrverbindungsstücks. Sie hat objektive charakteristische Merkmale einer Ware mit Gewinde der Position 7318.
(Stand: 18.12.2017)
Quelle: Zoll.de