Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Mit der 9. AWV-Änderung, die am 18.07.2017 in Kraft trat, wurden vor allem die Vorschriften der §§ 55 ff AWV zur sektorübergreifenden Prüfung von Unternehmenserwerben geändert und die Kontrollmöglichkeiten im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen ausgeweitet. Diese Ausweitung bezieht sich insbesondere auf Unternehmen, die Kritische Infrastrukturen betreiben, sowie auf Unternehmen im Bereich wehrtechnischer Schlüsseltechnologien.

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Quelle: BAFA