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Neuer DEHSt-Leitfaden zur Überwachung & Berichterstattung (EBeV 2030)
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat den umfassenden Leitfaden für das Nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für den Zeitraum 2023 bis 2030 veröffentlicht. Der Leitfaden konkretisiert die Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030).
Das nEHS bepreist CO₂-Emissionen aus Wärme und Verkehr, wobei Emissionen nicht direkt, sondern über Brennstoffmengen (Upstream-Ansatz) ermittelt werden Damit unterscheidet sich das System deutlich vom EU-ETS 1 (Downstream-Ansatz stationärer Anlagen).
Zentrale Inhalte des Leitfadens
1. Anwendungsbereich des nEHS
Der Leitfaden erläutert, welche Brennstoffe und Verantwortlichen erfasst werden – u. a.:
Energiesteuerpflichtige Brennstoffe (§2 Abs.2 Satz 1 BEHG)
Energiesteuerfreie Verwendung von Kohle (§2 Abs.2 Satz 2 BEHG)
Brennstoffe in Abfallverbrennungsanlagen (§2 Abs.2a BEHG)
2. Ermittlung der Brennstoffemissionen
Der Leitfaden unterscheidet zwischen:
Brennstoff nEHS (wie in der Energiesteueranmeldung erfasst) und
Brennstoffkomponenten mit Standardwerten nach EBeV 2030
Diese Unterscheidung ist für den Gleichlauf mit der Energiesteuer essenziell.
Die Emissionen ergeben sich aus:
Brennstoffmenge × Berechnungsfaktor (Heizwert, Emissionsfaktor, Oxidationsfaktor).Komponenten ohne Standardwerte erfordern eine individuelle Methode (Probenahme & Analyse). Der Leitfaden beschreibt exakt, wie solche Verfahren zu dokumentieren und zu belegen sind (inkl. DIN-Normen, Repräsentativität.
3. Überwachungsplan (ÜP) – Aufbau & Anforderungen
Mit der EBeV 2030 wurden die Anforderungen für 2023–2030 vereinheitlicht.
Ein Überwachungsplan ist verpflichtend und muss die folgenden Elemente enthalten:
Brennstoffe & Brennstoffkomponenten
verwendete Methoden
Datenquellen
Verantwortlichkeiten
Probenahme/Analyse
Steuerlager, Einlagerer, Abfallanlagen (wo relevant)
Der Leitfaden unterscheidet:
Vereinfachter ÜP (nur Standardwerte, keine Sonderfälle)
Regulärer ÜP (Komponenten ohne Standardwerte, steuerfreie Kohle usw.
4. Emissionsbericht ab 2024 – neue Struktur
Ab 2024 ist ein „3-in-1“-Formularsystem zu nutzen; dieses deckt parallel ab:
nEHS
EU-ETS 1 (Abfall)
EU-ETS 2 (ab 2024)
5. Verifizierung & Prüfstelle
Der Leitfaden beschreibt:
wann Verifizierung zwingend ist (§ 15 EBeV 2030)
wann eine Verifizierung entfällt
Anforderungen an Prüfberichte
Signaturpflichten (QES)
6. Elektronische Übermittlung (FMS-System)
Das FMS ist das zentrale Werkzeug für Unternehmen:
Registrierung & Anlegen der Formulare
automatische Prüfmeldungen
strukturierte Formulare für ÜP & Bericht
Export (XML/ZIP) und Einreichen über die DEHSt-Plattform
7. Biomasse, Abzüge, Doppelbelastung (§7 Abs.5 BEHG)
Der Leitfaden erklärt, wie abzugsfähige Biomassemengen dokumentiert werden müssen (z. B. Nachhaltigkeitszertifikate) und wie Doppelbelastungen mit EU-ETS 1 zu vermeiden sind (Verwendungsbestätigung EU-ETS-1-Betreiber).
Fazit
Der Leitfaden ist ein zentrales Referenzdokument für alle Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen und ihre Emissionen gemäß BEHG melden müssen. Er bietet:
eine vollständige Ausfüllanleitung
technische Anforderungen
Abgrenzung nEHS ↔ EU-ETS
Spezialregeln für Abfallbrennstoffe und Biomasse
strukturierte Hilfe für FMS-Nutzer
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Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)






