Antidumpingverfahren gegen Rasenmähroboter aus China

Die Europäische Kommission hat ein offizielles Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Rasenmährobotern aus der Volksrepublik China eingeleitet. ABl. C 2025/6235 vom 19.11.2025

Gegenstand der Untersuchung

Die Untersuchung bezieht sich auf Rasenmähroboter mit Elektromotor, einschließlich zentraler Betriebsausrüstung wie:

  • Ladestationen

  • Begrenzungskabel oder kabellose Navigationsalternativen

  • Zubehör zur Steuerung und Navigation

Aktuelle zolltarifliche Einreihung: KN-Code (ex) 8433 11 10 / TARIC 8433 11 10 10

️ Ablauf des EU-Verfahrens

Die Europäische Kommission untersucht nun:

  1. Liegt Dumping vor?

  2. Wird die EU-Industrie geschädigt?

  3. Liegt ein Unionsinteresse an Antidumpingmaßnahmen vor?

Zeitplan und Auswirkungen

  • Untersuchungszeitraum Dumping: 01.10.2024 – 30.09.2025

  • Maximale Verfahrensdauer: bis zu 14 Monate

  • Vorläufige Zölle möglich ab: 7–8 Monate nach Veröffentlichung

Weiterhin plant die EU eine zollamtliche Erfassung der Einfuhren, was rückwirkende Antidumpingzölle ermöglicht.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.