Neuer DEHSt-Leitfaden zur Überwachung & Berichterstattung (EBeV 2030)

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat den umfassenden Leitfaden für das Nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für den Zeitraum 2023 bis 2030 veröffentlicht. Der Leitfaden konkretisiert die Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030).

Das nEHS bepreist CO₂-Emissionen aus Wärme und Verkehr, wobei Emissionen nicht direkt, sondern über Brennstoffmengen (Upstream-Ansatz) ermittelt werden Damit unterscheidet sich das System deutlich vom EU-ETS 1 (Downstream-Ansatz stationärer Anlagen).

Zentrale Inhalte des Leitfadens

1. Anwendungsbereich des nEHS

Der Leitfaden erläutert, welche Brennstoffe und Verantwortlichen erfasst werden – u. a.:

  • Energiesteuerpflichtige Brennstoffe (§2 Abs.2 Satz 1 BEHG)

  • Energiesteuerfreie Verwendung von Kohle (§2 Abs.2 Satz 2 BEHG)

  • Brennstoffe in Abfallverbrennungsanlagen (§2 Abs.2a BEHG)

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