NEUE DIENSTVORSCHRIFT ZUM ZOLLSCHULDRECHT VERÖFFENTLICHT

Die Generalzolldirektion (GZD) hat am 13. Juli 2017 ihre neue Dienstvorschrift zum Zollschuldrecht in der Vor­schriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung 24 2017 Nr. 112 veröffentlicht. In der neuen Dienstvorschrift weist die Generalzolldirektion die Zollstellen an, wie das seit dem 1. Mai 2016 mit dem Unionszollkodex an­wendbare Zollschuldrecht im Zollalltag umzusetzen ist. Dabei geht es zum einen um das Entstehen der Zollschuld bei ordnungsgemäßem Verhalten sowie bei Pflichtverletzungen und zum anderen um die Darstellung der wichtigen Erlöschenstatbestände bei pflichtwidrigem Verhalten.

Wegen der umfangreichen Änderungen im Zollschuldbereich, einschließlich der Bereiche, die vom Zoll­schuld­recht tangiert sind, wurde die Dienstvorschrift weitgehend überarbeitet und dabei neu strukturiert (ins­besondere Abschnitte II bis IV).

Quelle: Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung