Indien: Zollerhöhung für Mobiltelefone und Teile

Die indische Zentralregierung hat durch Verordnung (Notification Customs 56/2017) mit Wirkung vom 1.7.2017 die Einfuhrzölle auf Mobiltelefone für zellulare Netzwerke sowie auf bestimmte entsprechende Teile von 0 auf 10% angehoben. Zudem sind auch bestimmte andere IT-Waren von der Zollerhöhung betroffen.

Zu dem Warenkreis zählen Erzeugnisse der indischen Zolltarifcodes (HS) 85171210 und 85171290 (Mobiltelefone für zellulare Netzwerke), 85176100 (Basisstationen) und 85177090 (Teile wie Ladegeräte, Batterien, Mikrofone und Empfänger etc.) sowie Erzeugnisse der Codes 84433290 (z.B. bestimmte Kopiergeräte), 84439951 und 84439952 (Druckpatronen) sowie 84439953 (Tintenstrahldüsen).

Die indische Zentralregierung weist darauf hin, dass auch weiterhin bestimmte Rohstoffe, Zwischenerzeugnisse und Fertigteile zur Verwendung in der Herstellung von Mobiltelefonen zollbegünstigt oder zollfrei eingeführt werden können