Neubewertung von Bewilligungen Anpassung des Personenkreises im Fragenkatalog

Je nach Unternehmensform, -größe und Organisationszuschnitt kann die derzeitige Fassung der Fragenkataloge dazu führen, dass Wirtschaftsbeteiligte eine Vielzahl von natürlichen Personen, die unter Umständen auch keinen Bezug zum operativen Zollgeschäft haben, im Fragenkatalog aufführen und von den genannten Personen risikoorientiert nur eine entscheidungserhebliche Anzahl tatsächlich geprüft wird.

 

Dies ist v.a. der abstrakt-generellen Formulierung des Fragenkataloges geschuldet, der in seiner Ausgestaltung auf alle Unternehmensformen anwendbar ist.

 

Um dem Grundsatz der Datensparsamkeit Rechnung tragen zu können, wird künftig die Möglichkeit eröffnet, einen Teil der Unternehmen aus dem standardisierten Antrags- bzw. Neubewertungsprozess auszusteuern und den Unternehmen wird angeboten, vor der Datenübermittlung den zu prüfenden Personenkreis in Abstimmung mit dem Hauptzollamt festzulegen.

 

Dazu wurde die Frage 1.1.2 im Ergänzenden Fragebogen zur Neubewertung (Differenzfragebogen) und im Fragenkatalog zur Selbstbewertung (AEO) bzw. zur Neubewertung (Teil I) neu gefasst.

Ergänzender Fragebogen zur Neubewertung (Differenzfragebogen)

Quelle: Generzolldirektion V