Energiesteuergesetz

Energieerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet der Energiesteuer. Steuergebiet im Sinne dieses Gesetzes
ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die
Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung.
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Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz