Nachträglicher Austausch des Anmelders einer Zollanmeldung unzulässig

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Zollanmeldung nicht nach Art. 78 Zollkodex in Bezug auf den Anmelder nachträglich geändert werden kann.

thumbnail of Eine Zollanmeldung kann nicht nach Art. 78 ZK in Bezug auf den Anmelder geändert werden

Quelle: FINANZGERICHT HAMBURG