Nachträglicher Austausch des Anmelders einer Zollanmeldung unzulässig wouros Zollrecht 8. Dezember 2018Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Zollanmeldung nicht nach Art. 78 Zollkodex in Bezug auf den Anmelder nachträglich geändert werden kann.Quelle: FINANZGERICHT HAMBURG