EU/Kongo DR – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen und Aktualisierung der Personenliste

Beschluss (GASP) 2018/1940 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo; ABl. L. 314 vom 11. Dezember 2018, S. 47

Die gegenüber der Demokratischen Republik Kongo bestehenden Sanktionen werden bis zum 12. Dezember 2019 verlängert.

Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird aktualisiert. Die Änderungen betreffen die Begründung sowie die Informationen zu den benannten Personen.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1931 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Durchführung des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen, ABl. L. 314 vom 11. Dezember 2018, S. 1.

Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird durch die vorliegende Liste ersetzt.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.