Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
- Russland – Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 20 Prozent
- Nachträglicher Austausch des Anmelders einer Zollanmeldung unzulässig