Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen steht in der Ausgabe 2021 zum Download bereit. Es ist ab sofort anzuwenden.

Anmerkung:

Das Merkblatt ersetzt mit sofortiger Wirkung das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2020“

Vorbemerkung zur Ausgabe 2021:

Zum 6. März 2021 wurden die ATLAS-Fachanwendungen Ausfuhr und Versand an den Stand des UZK und insbesondere an die Anhänge B von UZK-DA und UZK-IA angepasst. Dabei wurden bereits die Anforderungen der überarbeiteten Anhänge B UZK-DA und UZK-IA berücksichtigt, die am 23. Februar 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden (siehe Titel I Abs. 21 Nr. 1). Die Abschnitte I und II des Titels II wurden daher neugefasst – Änderungen sind daher auch dort nicht kursiv dargestellt, die Sortierung erfolgt dabei nicht mehr anhand der Nummer des Feldes im Einheitspapier, sondern anhand der Nummern der Datenelemente entsprechend des Aufbaus des neuen Anhangs B UZK-DA. Der Titel II Abschnitt III wird noch bis zur Anpassung der nationalen Einfuhrsysteme an den UZK in der bisherigen Struktur belassen, weil weiterhin die Datenanforderungen nach Anhang 9 Anlage C1 UZK-TDA gelten.

In den Titel IV Abschnitt II wurden Erläuterungen zum Mindestdatensatz der summarischen Ein-gangsanmeldung aufgenommen. Weitere Informationen hierzu sind in den Einleitenden Bemerkungen zum Titel IV zu finden. Auch hier sind die Datenelemente gemäß dem Aufbau des neuen Anhangs B UZK-DA dargestellt.
Außerhalb der Abschnitte I und II des Titels II sind Änderungen bzw. Ergänzungen kursiv dargestellt.

 

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Quelle: Zoll.de