Gehobelte Holzbretter, deren vier Kanten über die gesamte Länge leicht abgerundet sind – Position 4407

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 15. April 2021 in der Rechtssache C-62/20

Einreihung von gehobelten Brettern, deren vier Kanten über die gesamte Länge leicht abgerundet sind

Tenor

Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass gehobelte Holzbretter, deren vier Kanten über die gesamte Länge leicht abgerundet sind, nicht als profiliert anzusehen sind und unter die Position 4407 der Kombinierten Nomenklatur fallen können.

(Stand: 18.05.2021)

Quelle: Zoll.de