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Kombinierte Nomenklatur – Aktualisierung der KN-Codes bezüglich Textilwaren
Delegierte Verordnung (EU) 2018/173 der Kommission vom 29. November 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/936 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aktualisierung der in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten Codes der Kombinierten Nomenklatur; ABl. L 32 vom 6. Februar 2018, S. 12.
Einfuhrregelungen für Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische Einfuhrregelung der Union fallen, sind in Verordnung (EU) 2015/936 festgelegt. Die Verordnung enthält in Anhang I eine Auflistung der entsprechenden KN-Codes. Dieser Anhang wird aktualisiert.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017