Allgemeines Präferenzsystem der EU (APS) – Änderung der Liste der begünstigten Länder

Streichung von Côte d’Ivoire, Ghana, Paraguay, Swasiland und Äquatorialguinea.

Delegierte Verordnung (EU) 2018/148 der Kommission vom 27. September 2017 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen; ABl. L 26 vom 31. Januar 2018, S. 8.

Das Allgemeine Präferenzsystem für Entwicklungsländer (APS) sieht eine jährliche Überprüfung der Liste der begünstigten Länder vor. Die Kriterien für die Gewährung von Zollpräferenzen im Rahmen der allgemeinen Regelung des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen sind in Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 festgelegt:

Côte d’Ivoire, Ghana und Swasiland werden mit Wirkung zum 1. Januar 2019  gestrichen, da für diese Länder seit 2016 anderweitige Regelungen für einen präferenziellen Marktzugang angewendet werden.

Paraguay wurde von der Weltbank in den Jahren 2015, 2016 und 2017 als Land mit mittlerem Einkommen/obere Einkommenskategorie eingestuft. Es wird mit Wirkung zum 1. Januar 2019 von der Liste der APS-begünstigten Länder in Anhang II gestrichen. Gleichzeitig wird es von der Liste in Anhang III gestrichen, der die Liste der APS+-begünstigten Länder enthält.

Äquatorialguinea  wird mit Wirkung zum  1. Januar 2021 aus Anhang II sowie aus Anhang IV gestrichen. Anhang IV enthält die Liste der Länder, die in den Genuss der Zollpräferenzen aus Sonderregelungen für die am wenigsten entwickelten Länder kommen. Äquatorialguinea wurde im Juni 2017 von den Vereinten Nationen von der Liste der am wenigsten entwickelten Länder gestrichen und erfüllt somit nicht mehr die Voraussetzungen, um die Sonderregelungen im Rahmen des APS-System in Anspruch nehmen zu können.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017