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EU/Tunesien – Restriktive Maßnahmen werden verlängert
Beschluss (GASP) 2018/141 des Rates vom 29. Januar 2018 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien; ABl. L 25 vom 30. Januar 2018, S. 38.
Der Beschluss 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien wird nach einer Überprüfung über den 31.1.2018 hinaus bis zum 31. Januar 2019 verlängert. Außerdem werden die Angaben zu einer in der Liste aufgeführten Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.
Durchführungsverordnung (EU) 2018/137 des Rates vom 29. Januar 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien; ABl. L 25 vom 30. Januar 2018, S. 1.
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 wird geändert; die Angaben zu einer Person werden aktualisiert.
Mitteilung an die Personen, die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2018/141 des Rates, und nach der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/137 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien unterliegen; ABl. C 33 vom 30. Januar 2018, S. 2; sowie
Mitteilung an die betroffenen Personen, die restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/137, über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien unterliegen; ABl. C 33 vom 30. Januar 2018, S. 3.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017