Antidumping – Bestimmte Waren aus Gusseisen mit Ursprung in der VR China und Indien

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und Einstellung des Verfahrens bezüglich Indiens.

Durchführungsverordnung (EU) 2018/140 der Kommission vom 29. Januar 2018 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Waren aus Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Einstellung der Untersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter Waren aus Gusseisen mit Ursprung in Indien; ABl. L 25 vom 30. Januar 2018, S. 6.

Die EU-Kommission führt mit Wirkung vom 31. Januar 2018 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmten Waren aus Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) oder Gusseisen mit Kugelgrafit (auch bekannt als duktiles Gusseisen) und Teilen davon mit Ursprung in der VR China ein.

Es handelt sich bei der betroffenen Ware um

  • Waren der zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme verwendeten Art;
  • Waren der zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder der zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen verwendeten Art.

Die Waren können maschinell bearbeitet, beschichtet, überzogen und/oder mit anderen Werkstoffen gefüllt werden, beispielsweise mit Beton, Pflastersteinen oder Platten.

Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 7325 10 00 (TARIC-Code 7325 10 00 31) und ex 7325 99 10 (TARIC-Code 7325 99 10 51) eingereiht.

 

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