Kombinierte Nomenklatur – Änderung der Erläuterungen bezüglich Etuis für Mobiltelefone und Etuis für Tablet- bzw. Mini-Tablet-Computer

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 69 vom 13. März 2018, S. 5.

Die Erläuterungen der Kombinierten Nomenklatur werden hinsichltich der Einreihung von Etuis für Mobiltelefone bzw. Etuis für Tablet- und MIni-Tablet Computer wie folgt ergänzt:

Bei “4202 31 00 bis 4202 39 00 Taschen- oder Handtaschenartikel” (S. 198) wird nach dem bestehenden Text Folgendes eingefügt:
„Zu diesen Unterpositionen gehörende Etuis für Mobiltelefone werden vom ersten Teil des Wortlauts der Position erfasst und können aus jedem beliebigem Material bestehen.

Sie können so gestaltet sein, dass sie für ein bestimmtes Modell eines Mobiltelefons oder für unterschiedliche Modelle von Mobiltelefonen mit denselben Abmessungen passen.

Sie können einen Verschluss haben. Sie umhüllen das Mobiltelefon, indem sie die Rückseite, die Seitenflächen und die Vorderseite des Mobiltelefons abdecken, um es zu schützen. Einfache Hüllen, die nur die Rückseite und die Seitenflächen abdecken, sind jedoch ausgenommen, da sie nicht die Merkmale von Behältnissen der Position 4202 aufweisen und nach ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht werden.

Zu diesen Unterpositionen gehören jedoch keine Etuis, auch mit Aufstellvorrichtung, für Tablet-Computer, Mini-Tablet-Computer oder E-Books, da sie wegen ihrer Größe nicht als Taschen- oder Handtaschenartikel gelten (Einreihung in die Unterpositionen 4202 91 80 bis 4202 99 00 nach der stofflichen Beschaffenheit). Diese Etuis werden vom ersten Teil des Wortlauts der Position erfasst und können aus jedem beliebigem Material bestehen.“

 

Außerdem wird auf S. 327 folgender Text eingefügt:
„8473 30 80 andere Teile und anderes Zubehör, für Maschinen der Position 8471″
“Zu dieser Unterposition gehören keine Etuis, auch mit Aufstellvorrichtung, für Tablet-Computer (Tablet) oder Mini-Tablet-Computer (Mini-Tablet) (Einreihung in Position 4202 oder, wenn sie keine Frontabdeckung haben, nach ihrer stofflichen Beschaffenheit). Diese Etuis sind im Prinzip dazu bestimmt, die Rückseite, die Seitenflächen und die Vorderseite eines Tablets oder Mini-Tablets zu schützen und gelten daher nicht als Zubehör für Maschinen der Position 8471, da sie weder die Verwendungsmöglichkeiten eines Tablets oder Mini-Tablets erweitern noch eine mit der Hauptfunktion der Maschine im Zusammenhang stehende Sonderarbeit ausführen.“

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017