Antidumping – Folien und dünne Bänder aus Aluminium in Rollen mit Ursprung in der VR China

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Folien und dünner Bänder aus Aluminium in Rollen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 95 vom 13.3.2018, S. 8.

Die Einfuhr bestimmter Folien und dünner Bänder aus Aluminium in Rollen mit Ursprung in der Volksrepublik China in die EU unterliegt einer Antidumpingmaßnahme, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 217/2013 des Rates vom 11. März 2013 (ABl. L 69 vom 13.3.2013, S. 11) eingeführt wurde.

Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme  erhielt die Europäische Kommission einen Antrag auf Einleitung einer Überprüfung. Der Antrag wurde von acht Herstellern in der EU gestellt (ALEURO Converting Sp. Z o.o., CeDo Sp. z.o.o., Cuki Cofresco S.p.A., Fora Folienfabrik GmbH, ITS B.V., Rul-Let A/S, SPHERE SA und Wrapex Ltd), auf die mehr als 40 % der gesamten Unionsproduktion bestimmter Folien und dünner Bänder aus Aluminium fallen.

Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um Folien und dünne Bänder aus Aluminium mit einer Dicke von 0,007 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, auch geprägt, in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger, mit Ursprung in der VR China, die derzeit unter den KN-Codes ex 7607 11 11 und ex 7607 19 10 (TARIC-Codes 7607 11 11 10 und 7607 19 10 10) eingereiht werden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017