Kolumbien – Erhöhung der Verkaufssteuer

Die Verkaufssteuer (Impuesto sobre las Ventas) wurde mit Wirkung vom 1.1.2017 von 16% auf 19% erhöht. Gesetzliche Grundlage ist Art. 184 des Gesetzes 1819 vom 29.12.2016. Die Steuer wird auf Verkäufe von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen im Inland und aus dem Ausland und auf Warenimporte erhoben.

 

Von der Steuer befreit sind gemäß Art. 175 des Gesetzes unter anderem der Verkauf oder der Import von lebenden Tieren, Nahrungsmitteln, Propangas, elektrischem Strom, Arzneimitteln, Zeitungsdruckpapier, Außenbordmotoren und Traktoren für den landwirtschaftlichen Gebrauch.