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Türkei – Schutzzölle auf Stahlrohre, Pumpen, Generatoren und Traktoren
Die Türkei hat für bestimmten Stahlrohre, Dieselmotoren, Verdrängerpumpen, Stromgeneratoren, Traktoren und Fahrzeugteile Schutzzölle erlassen. Details ergeben sich aus Erlass Nr. 2017/9750. Die Zölle gelten nur für Länder, mit denen die Türkei weder eine Zollunion noch ein Freihandelsabkommen unterhält (Spalten 4, Entwicklungsländer und 8, andere). Damit Einfuhren mit Ursprung in der EU, EFTA, der Euro-Med-Gruppe, Südkorea und Mauritius (Spalten 1 bis 3) ohne Erhebung von Schutzzöllen eingeführt werden können, ist ein Ursprungszeugnis erforderlich.
Quelle: Erlass Nr. 2017/9750 (Türkisches Amtsblatt)