Kodifizierung der Antidumping- und Antisubventionsgrundverordnung

Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern; ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 21

 

Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern; ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 55.

Die Antidumpinggrundverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 51)) und die Antisubventionsgrundverordnung (Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates (ABl. L 188 vom 18.7.2009, S. 93)) wurden in der Vergangenheit mehrfach erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit hat die EU jetzt die genannten Verordnungen kodifiziert und die bisherigen Verordnungen aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobenen Verordnungen gelten als Bezugnahmen auf die vorliegenden Verordnungen (siehe hierzu Entsprechungstabelle in Anhang II bzw. VI).

 

Die kodifizierten Verordnungen treten am 20.7.2016 in Kraft.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt