Information zum elektronischen Kriegswaffenbuch (eKWB)

Die Möglichkeit zur Übertragung der am 31. März 2020 im Bestand vorhandenen Waffennummern in das elektronische Kriegswaffenbuch (eKWB) steht nun auf ELAN-K2 zur Verfügung.

Nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 der zuletzt am 19. März 2020 geänderten 2. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (2. DVO/KrWaffKontrG) in Verbindung mit der Allgemeinverfügung des BAFA vom 1. April 2020 müssen sämtliche Entitäten innerhalb des Überwachungsverfahrens nach dem KrWaffKontrG im Rahmen ihrer ersten elektronischen Kriegswaffenbuchmeldung nach Waffentyp aufgeschlüsselt mitteilen, wie viele Kriegswaffen sich am 31. März 2020 in deren Bestand befunden haben und um welche Waffennummern es sich dabei handelte.

Für diejenigen Entitäten, welche zur Erstellung ihrer elektronischen Kriegswaffenbuchmeldung die auf dem BAFA-Kommunikationsportal ELAN-K2 bereitgestellte Benutzeroberfläche nutzen, steht jetzt die Möglichkeit zur Angabe der entsprechenden Waffennummern innerhalb der sogenannten „Übertragungsinformation“ zur Verfügung.

Eine Angabe der o. g. vorhandenen Bestandsmengen ist seit April 2020 möglich. Die zugehörigen Waffennummern können in bereits angelegten XML-Meldedateien nachgetragen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Elek­tro­ni­sches Kriegs­waf­fen­buch.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle