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Antidumping – Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in China
Einleitung einer Antidumpinguntersuchung
Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 268 vom 14. August 2020, S. 5.
- in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form, mit einer Dicke von 0,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm;
- in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm;
- in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, mit einer Dicke von 0,03 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,2 mm;
Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: 7606 11 10, 7606 11 91, 7606 11 93, 7606 11 99, 7606 12 20, ex 7606 12 92, ex 7606 12 93, ex 7606 12 99, 7606 91 00, ex 7606 92 00 und ex 7607 11 90.
Folgende Waren sind ausgenommen:
- Bänder für Getränkedosenkörper, Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen aus Aluminium, die derzeit unter den KN-Codes 7606 12 11 und 7606 12 19 eingereiht werden.
- Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse, mit Legierung, auch weiter bearbeitet als flachgewalzt, mit einer Dicke von 0,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm, zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie, die derzeit unter den KN-Codes ex 7606 12 92, ex 7606 12 93, ex 7606 12 99 und ex 7606 92 00 eingereiht werden.
- Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse, mit Legierung, auch weiter bearbeitet als flachgewalzt, mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen, die derzeit unter den KN-Codes ex 7606 12 92, ex 7606 12 93, ex 7606 12 99 und ex 7606 92 00 eingereiht werden.
- Stangen (Stäbe), Profile (auch Hohlprofile) und Rohre, nicht zusammengesetzt, auch zu Konstruktionszwecken vorgearbeitet (z. B. auf Länge zugeschnitten, gebohrt, gebogen, abgeschrägt oder mit Gewinde versehen), hergestellt aus Aluminium, auch in Legierungen, mit einem Aluminiumgehalt von 99,3 % oder weniger.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.






