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GUY-GRIP Dead-End – Einreihung nach 7326 20 00
Durchführungsverordnung (EU) 2017/2246 der Kommission vom 30. November 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 324 vom 8.12.2017, S. 14.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Eine Ware (sogenannter GUY-GRIP Dead-End) aus sechs Drähten mit einer Dicke von jeweils 3,25 mm.
Die Drähte bestehen aus galvanisiertem kaltgezogenem Kohlenstoffstahl. Sie verlaufen parallel zueinander und sind mit Zink beschichtet. Die Drähte sind über ihre gesamte Länge lose verwunden und in U-Form gebogen.
Nach der Gestellung wird die Ware zum Abspannen für Telefonmasten aus Holz verwendet, d. h., der Draht wird zu einer Litze verwunden.
Begründung
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7326 und 7326 20 00 .
Eine Einreihung in die Position 7312 als Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren ist ausgeschlossen, da die Ware nicht fest verwunden ist (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 7312 , erster Absatz und die KN-Erläuterungen zu den Unterpositionen 7312 10 61 bis 7312 10 69 ). Die Ware wird erst bei der Befestigung am Telefonmast fest verwunden.
Die Ware ist daher als andere Waren aus Eisen- oder Stahldraht in den KN-Code 7326 20 00 einzureihen.
Einreihung 7326 20 00
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017