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EU/Kongo DR – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Maßnahmen
- Beschluss (GASP) 2017/2282 des Rates vom 11. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo; ABl. L 328 vom 12.12.2017, S. 19.Die mit Beschluss 2010/788/GASP (ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 30) angenommenen und im Dezember 2016 mit Beschluss (GASP) 2016/2231 (ABl. L 336I vom 12.12.2016, S. 7) angepassten restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo werden bis 12. Dezember 2018 verlängert.
- Mitteilung für die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/788/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2017/2282 des Rates, und der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo unterliegen; ABl. C 425 vom 12.12.2017, S. 7.
- Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen, unterliegen; ABl. C 425 vom 12.12.2017, S. 8.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017