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Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Positive Thermoplatten mit Laserdiodenempfindlichkeit – Einreihung nach 3701 30 00
Durchführungsverordnung (EU) 2017/2246 der Kommission vom 30. November 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 324 vom 8.12.2017, S. 8.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Nicht belichtete Platten aus Aluminium (sogenannte positive Thermoplatten mit Laserdiodenempfindlichkeit), in Form eines Rechtecks, dessen eine Seite mehr als 255 mm misst, auf einer Seite mit einer Emulsion beschichtet (im Wesentlichen bestehend aus alkalilöslichem Harz, einem oder mehreren IR-Farbstoffen (Infrarotfarbstoffe als fotothermisches Umwandlungsmaterial) und einem Lösungsinhibitor (Farbmittel)), die auf Bestrahlung mit Infrarotlaserdioden bei einer Wellenlänge von 830 nm empfindlich reagiert.
Die Platten sind zur Verwendung mit CTP-Geräten (Computer to Plate — Digitale Druckplattenbelichtung) für mittelhohe bis hohe Auflagen bestimmt. Die bebilderten Platten werden im sogenannten Einbrennverfahren gehärtet, um die Lebensdauer des Enderzeugnisses zu erhöhen.
Einreihung nach 3701 30 00
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017