Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Tank für eine E-Zigarette – KN-Code 8543 90 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 260. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2024:

Warenbeschreibung:

Ein Tank für eine E-Zigarette, d. h. ein spezieller Behälter, der dazu bestimmt ist, mit E-Liquid gefüllt und mit der elektronischen Zigarette verwendet zu werden. Das spezifische Produkt besteht aus Pyrex-Glas, hat eine zylindrische Form mit einem Durchmesser von 28 mm und fasst bis zu 4,0 ml Flüssigkeit. Es ist bruchsicher, leicht auszutauschen und nimmt keine fremden Aromen / Geschmäcker auf.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI als Teil einer elektronischen Zigarette der Unterposition 8543 40, in den KN-Code 8543 90 00 einzureihen.

Begründung:

Nach ständiger Rechtsprechung impliziert der Begriff „Teil“, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktionsweise das Teil wesentlich ist und dass das Funktionieren des Ganzen von dem Teil abhängt; zudem reicht es nicht aus, nachzuweisen, dass das Ganze ohne dieses Teil nicht in der Lage wäre, seine beabsichtigten Funktionen zu erfüllen.

Der Tank dieser E-Zigarette ist ein wesentlicher Bestandteil des Geräts, da er die anderen Teile miteinander verbindet, um ein Ganzes zu bilden (er dient als mechanische Verbindung zwischen der Basis und dem Kopf des Zerstäubers), was dessen ordnungsgemäßes Funktionieren ermöglicht. Zudem enthält er das zu verdampfende E-Liquid. Er ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil der elektronischen Zigarette, da die elektronische Zigarette ohne ihn nicht in der Lage wäre, die Verdampfung des E-Liquids durchzuführen und so das Rauchen zu ermöglichen, was ihre wesentliche Funktion darstellt.

(Stand: 07.11.2024)

Quelle: Zoll.de