Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Aluminiumfolie, die beidseitig mit einer hydrophilen Schicht/Beschichtung überzogen ist – KN-Code 7607 19 90

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 260. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 02. Oktober 2024:

Warenbeschreibung:

Aluminiumfolie, die beidseitig mit einer hydrophilen Schicht/Beschichtung überzogen ist und in Rollen (Coils) geliefert wird. Die hydrophile Schicht besteht aus weißer Farbe. Das Produkt hat einschließlich der Beschichtung eine Gesamtdicke von 0,120 mm, wohingegen die Breite des Produkts 196 mm beträgt. Die hydrophile Beschichtung besteht aus Silikat (weißes Pulver) und anderen chemischen Bestandteilen.

Einreihung/Begründung:

Die Aluminiumfolie, die beidseitig mit einer hydrophilen Schicht weißer Farbe (auf Silikatbasis) überzogen ist, ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als andere Aluminiumfolie ohne Unterlage mit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mm aus folgenden Gründen in den KN-Code 7607 19 90 einzureihen.

Das Produkt wird bei der Herstellung von Rotationswärmetauschern verwendet, bei denen die Aluminiumfolie Wärme zurückgewinnt und die hydrophile Beschichtung (weiße Farbe) Wasserdampf (Feuchtigkeit) absorbiert.

Daher verleihen die weißen Farbschichten auf beiden Seiten der Aluminiumfolie dem Produkt eine zusätzliche Eigenschaft, um seinen Zweck im Wärmetauscher zu erfüllen, nämlich Feuchtigkeit zu absorbieren. Produkte und Waren aus Aluminium werden häufig verschiedenen Behandlungen unterzogen, um die Eigenschaften oder das Aussehen des Metalls zu verbessern, es vor Korrosion zu schützen usw. Diese Behandlungen sind im Allgemeinen diejenigen, die am Ende der Allgemeinen Erläuterung zu Kapitel 72 genannt werden, und haben keinen Einfluss auf die Einreihung der Waren (HS-Erläuterungen zu Kapitel 76, Allgemeines).

Gemäß den HS-Erläuterungen zu Kapitel 72 können durch Oberflächenbehandlungen u. a. die Eigenschaften von Metall verbessert werden. Eine dieser Behandlungen ist das Beschichten mit nichtmetallischen Stoffen, z. B. Versehen mit Farbe, Anstreichen (s. HS-Erläuterungen zu Kapitel 72 Allgemeines, IV), C), Ziffer 2), d), 5).

Andererseits werden gemäß den HS-Erläuterungen zu Position 7410, die mutatis mutandis auf Waren der Position 7607 angewendet werden (siehe HS-Erläuterungen zu Position 7607), andere Folien, wie sie beispielsweise für die Herstellung von Geschenkartikeln verwendet werden, oft mit Papier, Pappe, Kunststoff und ähnlichen Unterlagen befestigt, um die Handhabung, den Transport oder die weitere Verarbeitung usw. zu erleichtern.

Daher wurde der Schluss gezogen, dass das fragliche Produkt mit weißer Farbe beschichtet und nicht mit einer Unterlage versehen ist, da die weißen Farbschichten eher dazu dienen, die Eigenschaften der Aluminiumfolie zu verbessern, als der Handhabung oder dem Transport zu dienen oder die anschließende Verarbeitung zu erleichtern.

(Stand: 07.11.2024)

Quelle: Zoll.de