Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Automatisches Garagen-Sektionaltor – KN-Code 7308 30 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 260. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 02. Oktober 2024:

Warenbeschreibung:

Automatisches Garagen-Sektionaltor:

  • Türrahmenkonstruktion (bestehend aus Schienen, Führungen und Verbindungselementen) aus Stahl,
  • Tor, dass aus Paneelen beziehungsweise Segmenten zusammengesetzt ist (Außenseite aus kunststoffbeschichtetem Stahlblech mit Polyurethanfüllung),
  • Elektromotor,
  • Steuerungen für die Türautomatik,
  • Sensoren, die für das Stoppen beim Auftreffen des Tores auf ein Hindernis),
  • Hebemechanismus mit Stahlseil und Trommel und
  • Befestigungselemente für die Montage.

Einreihung/Begründung:

Das automatisches Garagen-Sektionaltor ist eine zusammengesetzte Ware im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3.

Das Erzeugnis ist aufgrund der Allgemeinen Vorschriften 1, 3(b) und 6 als Konstruktion in Form eines Tores mit Rahmen aus Stahl in den KN-Code 7308 30 00 einzureihen, da der wesentliche Charakter des Erzeugnisses durch die Stahlkomponenten (Rahmenkonstruktion und Außenseite der Torpaneele/-segmente) bestimmt wird.

(Stand: 07.11.2024)

Quelle: Zoll.de