Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen – Position 7407

Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 18. Juni 2020 in der Rechtssache C-340/19

Tenor

Die Position 7407 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. September 2011 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass rechteckige Blöcke aus Kupfer oder Kupferlegierungen, die warmgewalzt sind und deren Dicke 1/10 ihrer Breite übersteigt, deren Querschnitt jedoch unregelmäßige Poren, Löcher und Risse aufweist, zu dieser Position gehören können.

Quelle: Zoll.de