Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Lautstärkeregler

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020:

Warenbeschreibung:

Lautstärkeregler

Bei der fraglichen Ware handelt es sich um die flächenbündig montierte Vorrichtung zur Regelung der Lautstärke des lokalen Audiosystems. Die Vorrichtung besteht aus einem von Hand betätigten Drehschalter (mit 10 Lautstärkepositionen sowie einer Nullstellung) und einem eingebauten internen 24-Volt-Notrelais (zum Heraufschalten des Lautsprechersystems auf maximale Lautstärke bei Warnmeldungen). Die Vorrichtung ist in verschiedenen Modellen für die Liniensteuerung des Lautsprechers mit 5 W, 30 W oder 60 W verfügbar.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 und des Wortlauts der KN-Codes 8537, 8537 10 und 8537 10 98 als „Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit zwei Geräten der Position 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern, für eine Spannung von 1000 V oder weniger“ in die Position 8537 einzureihen.

Begründung:

Die Einreihung in den KN-Code 8536 50 15 als „Drehschalter für eine Spannung von 60 V oder weniger“ und die Einreihung in den KN-Code 8536 50 19 als „andere Schalter für eine Spannung von 60 V oder weniger“ ist ausgeschlossen, da es sich bei der Ware nicht um eine einfache Schalterzusammenstellung wie z. B. eine Montage aus zwei Schaltern, sondern um eine Montage aus zwei Geräten, einem Schalter und einem Relais der Position 8536 handelt (siehe HS-Erläuterungen zu Position 8536 Ausschluss b)).

Die Einreihung in die Position 8533 ist ausgeschlossen, da die Ware nicht nur ein Potentiometer ist, sondern auch aus einem manuell betätigten Drehschalter und einem Relais mit internem Schalter besteht.

Eine Einreihung in die Position 8531 ist ausgeschlossen, da es sich bei der Ware nicht nur um ein elektronisches Hörsignalgerät wie eine Alarmanlage handelt, sondern auch um einen manuell betätigten Drehschalter mit zehn Lautstärkepositionen sowie einer Nullstellung.

Angesichts der objektiven Eigenschaften und Merkmale der Ware, die mit zwei Geräten ausgestattet ist, nämlich mit einem Schalter und einem Relais und der beabsichtigten Verwendung der Ware als Instrument zur Lautstärkeregelung, ist die Ware daher in der Position 8537 genauer als in der Position 8536 erfasst. Folglich ist die Ware in den KN-Code 8537 10 98 als „Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit zwei Geräten der Position 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern, für eine Spannung von 1000 V oder weniger“ einzureihen.

(Stand: 05.11.2020)

Quelle: Zoll.de