Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Kränze aus Kunststoffkugeln – KN-Code 3926 40 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 240. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 28. Februar bis 2. März 2023:

Warenbeschreibung:

Runde bzw. sternenförmige Kränze, die aus unterschiedlich großen, farbigen Kugeln aus Kunststoff zusammengefügt sind. Die Kugeln sind mit einem metallisch glänzenden Farb-auftrag mit Spiegeleffekt versehen oder vollständig mit farbigem Glitter überzogen. Einige Kränze sind zusätzlich mit LED Lichtern ausgestattet.

Einreihung/Begründung:

Die Kränze aus Kunststoffkugeln sind als Ziergegenstände aus Kunststoff in den KN-Code 3926 40 00 einzureihen. Eine Einreihung in die Unterposition 9505 10 als „Weihnachtsartikel“ kommt für die Kränze nicht in Betracht, da diese nicht aufgrund langjähriger nationaler Traditionen im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 a) zu Kapitel 95 als „Weihnachtsartikel“ anerkannt sind und sie weder ausschließlich für Weihnachten noch für eine andere besondere Feierlichkeit im Sinne der Absätze 1, 2 und 3 der Erläuterungen zur KN zu Position 9505 bestimmt oder anerkannt sind.

(Stand: 13.04.2023)

Quelle: Zoll.de