Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Beatmungssystem, das aus einfachen Kunststoffschläuchen und Kunststoffverbindungsstücken – KN-Code 3917 33 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 240. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 28. Februar bis 2. März 2023:

Ein sog. Beatmungssystem, das aus einfachen Kunststoffschläuchen und Kunststoffverbindungsstücken besteht, z. B. zwei Kunststoffschläuche (Länge 160 cm, Ø 22 mm), die mit einem Y-Verbindungsstück aus Kunststoff mit Schutzkappe und einem Kunststoffverbindungsstück (Ø 22 mm) verbunden sind, und das zur Anästhesie und in der Intensivpflege verwendet wird, ist gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 8 zu Kapitel 39 und unter Bezugnahme auf die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2221 der Kommission als “andere Rohre und Schläuche, weder verstärkt noch in anderer Weise mit anderen Stoffen verbunden, mit Formstücken” in den KN-Code 3917 33 00 einzureihen.

(Stand: 13.04.2023)

Quelle: Zoll.de