Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Gaspedalsensor KN-Code 8708 99 97

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 227. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 06. bis 08. Dezember 2021:

Warenbeschreibung:

Gaspedalsensor, bestehend aus einem Pedalhebel, einem Grundgehäuse zur Befestigung des Pedals im Fahrzeug, einem Winkelsensor, einem Anschlussstecker und verschiedenen Kleinteilen, der zur Verwendung in Fahrzeugen der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt ist.

Einreihung:

Das Erzeugnis ist in den KN-Code 8708 99 97 als “andere Teile von Kraftfahrzeugen der Positionen 8701 bis 8705” einzureihen. Es ist erkennbar zur ausschließlichen oder hauptsächlichen Verwendung in Fahrzeugen der Positionen 8701 bis 8705 geeignet und weist die objektiven Merkmale von Gaspedalen auf, die in den HS-Erläuterungen zu Position 8708 aufgeführt sind. Das Erzeugnis unterscheidet sich von einem “herkömmlichen” Gaspedal, das mit Bowdenzügen funktioniert, dadurch, dass es einen Sensor enthält, der die unterschiedliche Stellung des Pedalarms erfasst und die entsprechenden Daten an das Steuergerät des Fahrzeugs (nicht Gegenstand der Einreihung) sendet, um die Gaszufuhr zu regeln. Zu Position 8708 gehören jedoch alle Gaspedale ohne Angabe der für die Übertragung zum Motor verwendeten Technologie. Der Gaspedalsensor ist von der Position 9031 ausgenommen, da es sich nicht um ein Winkelmessgerät mit einem pedalähnlichen Hebel handelt, da der Verwendungszweck nicht die Winkelmessung ist.

 

 

(Stand: 26.01.2022

Quelle: Zoll.de