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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Teil eines Sicherheits-Videofons KN-Code 8517 70 00
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 227. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 6. bis 8. Dezember 2021:
Warenbeschreibung:
Videofon-Monitor
Die Ware stellt sich als Teil eines Sicherheits-Videofons in Form eines Monitors mit Wandmontagebügel dar. Es handelt sich um einen LCD-Farbbildschirm, 10,5 cm.
Die Ware verfügt über Betätigungstasten zum Öffnen einer Tür und eines motorisierten Tors und zum Einschalten der Außenbeleuchtung. Außerdem verfügt sie über Sensortasten zur Einstellung von Klingelton und Bild (Helligkeit, Kontrast, Farbe), eine Funktionstaste für die Videoüberwachung zur Anzeige der Bilder von zwei Außeneinheiten und vier Kameras, eine Tonbandfunktion für das Aufzeichnen und Abhören einer für die Bewohner bestimmten internen Nachricht und eine Magnetschleife, die mit Hörgeräten für Hörgeschädigte kompatibel ist. Sie umfasst eine Auswahl von vier Klingeltönen für von den Außeneinheiten kommende Rufe.
Einreihung:
Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Position 8517 einzureihen.
Begründung:
Die Einreihung auf Unterpositionsebene ist unter Berücksichtigung folgender Faktoren weiter zu bestimmen:
Die Erzeugnisse, die mit der in der 176. Sitzung des Ausschusses eingereihten Inneneinheit des Videofons vergleichbar sind (bestehend aus einer Einheit aus einem Telefonhörer (Mikrofon und Lautsprecher) und einem Monitor und die die dort genannten Funktionen erfüllen), sind gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6, dem Wortlaut der KN-Codes 8517, 8517 69 und 8517 69 10 sowie den HS-Erläuterungen zu Position 8517 Teil II, Buchstabe C) in den KN-Code 8517 69 10 einzureihen.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist die Einreihung in den KN-Code 8517 70 00 gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6, dem Wortlaut der KN-Codes 8517, 8517 70 00 und der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI sowie den HS-Erläuterungen zu Position 8517 vorzunehmen.
(Stand: 26.01.2022)
Quelle: Zoll.de