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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Bwegliche Geräte zur Bewässerung – Unterposition 8424 49 90
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 282. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. Juni 2026:
Warenbeschreibung
Bei den Waren handelt es sich um bewegliche Geräte zur Bewässerung, z. B. für eine Rasenfläche von etwa 200 bis 300 m². Die Waren bestehen aus einer Plattform mit Anschluss für einen Gartenschlauch und einem beweglichen mechanischen Teil mit Sprühdüsen. Die Bewegung des mechanischen Teils wird durch den Wasserdruck (zum Beispiel Dreh- oder Schwingbewegung) gewährleistet. Der Wasserdurchfluss kann manuell eingestellt werden.
Einreihung
Die Waren sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Unterposition 8424 49 90 als „andere Spritz-/Sprühgeräte für die Gartenbewässerung“ einzureihen.
Begründung
Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass die fraglichen Waren als Spritz-/Sprühgeräte für die Gartenbewässerung in den KN-Code 8424 49 90 eingereiht werden (auf Französisch: „Pulvérisateurs pour pelouse“), da der Begriff „Sprühgeräte/Pulvérisateurs“ nicht nur Waren abdeckt, die einen Sprühnebel ausbringen z. B. Herbizide versprühen, sondern auch Geräte zur Gartenbewässerung durch Beregnung. Der Wasserdurchfluss der betreffenden Waren kann manuell von großen Wassertropfen bis hin zu feinem Nebel eingestellt werden. Die Spritz-/Sprühgeräte für die Gartenbewässerung können ortsfest oder beweglich sein (siehe HS-Erläuterungen zu Position 8424 Buchstabe D Absatz 2, Nr. 1).
Darüber hinaus bedeutet Gartenbau, den Boden des Gartens zu kultivieren, unabhängig von der Größe des Gartens und ob der Anbau kommerziell erfolgt oder nicht.
(Stand: 15.09.2026)






