Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 240. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 28. Februar bis 2. März 2023:
Folienballons mit einer Größe von ca. 40 bis 100 cm, die aus an den Rändern miteinander verschweißten Zuschnitten aus aluminium-bedampfter Kunststofffolie bestehen, mit einer Öffnung am unteren Rand versehen sind, so dass sie mit Luft gefüllt werden können, und die in verschiedenen Formen wie Herzen, Sternen, Zahlen, auch mit Aufdrucken wie z. B. “Happy Birthday”, angeboten werden, sind unter Bezugnahme auf die Verordnung (EG) Nr. 442/2000 und das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-14/05, unabhängig von dem aufgedruckten Motiv, als „Spielzeug“ in die Position 9503 einzureihen.
(Stand: 13.04.2023)
Quelle: Zoll.de