Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-788/21:

Tenor
Die Unterposition 8609 00 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. Oktober 2013 geänderten Fassung

ist wie folgt auszulegen:

Diese Unterposition umfasst nicht eine Vorrichtung zum Transport von Rohren, die aus einer bestimmten Anzahl von Paaren von Rohrhalterungen aus Aluminium besteht, zwischen denen zu transportierende Rohre senkrecht platziert werden, wobei diese Paare von Rohrhalterungen durch zwei Stützstangen aus Stahl, die mit Ösen versehen sind, aneinander befestigt werden, so dass anschließend andere Rohre nach demselben Vorgehen darauf platziert werden können, bis alle zu transportierenden Rohre verladen sind, woraufhin das Verladen dadurch abgeschlossen wird, dass Stahlketten an den Stützstangen befestigt werden, die sich in jedem der vier Winkel befinden (Ösen), um die gesamte Beförderung zu erleichtern. Dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.

 

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