Gerät zur Dokumentenprüfung – 9031 49 90

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019:

Warenbeschreibung:

Ein Gerät zur Dokumentenprüfung, bestehend aus den folgenden Komponenten:

– ein Dokumentenspeicher,

– eine Videokamera (ohne eingebauten Datenträger),

– Lichtfilter,

– verschiedene Lichtquellen (z.B. ultraviolettes, weißes, infrarotes Licht),

– ein Kartenlesegerät mit Funkfrequenz-Identifikation (RFID).

Das Gerät dient der Echtheitsprüfung von Pässen, Personalausweisen, Reisedokumenten, Passstempeln, Banknoten, Führerscheinen, Kfz-Zulassungsbescheinigungen und anderen fahrzeugbezogenen Dokumenten, Unterschriften und Handschriftfragmenten, Gemälden, Steuerstempeln und anderen Sicherheitsdokumenten. Die optischen Elemente in Kombination mit der Kamera ermöglichen eine UV- und IR-Untersuchung. Das Gerät dient der optischen Visualisierung der Sicherungselemente in verschiedenen Dokumenten mittels verschiedener Lichtarten. Nach der Bildaufnahme steht eine Bildverarbeitung zur Verfügung (kann auch im manuellen Modus abgeschlossen werden), wie z.B. Vergleich, Messungen (z.B. Abstand zwischen zwei Punkten), digitale Verarbeitung, etc. Die Lesung von maschinenlesbaren Zonen (MRZ) und die RFID-Lesung werden automatisch durchgeführt.

Einreihung:

Einreihung gemäß AV 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, dem Wortlaut der KN-Codes 9031, 9031 49 und 9031 49 90.

Begründung:

Das Gerät verfügt über eine Digitalkamera zur Bilderfassung und optische Mess- und Prüfinstrumente zur Dokumentenprüfung. Aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale übt das Gerät die Funktion eines Spektralkomparators der Position 9031 aus, welche die Hauptfunktion darstellt (siehe auch Erläuterungen zum HS zu Position 9031, Buchstabe (B), Ziffer 1)). Daher ist es als andere optische Instrumente und Geräte in die Unterposition 9031 49 90 einzureihen.

Quelle: Zoll.de