EU/Zentralafrikanische Republik – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/906 des Rates vom 29. Mai 2017 zur Durchführung des Artikels 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik; ABl. L 139 vom 30.5.2017, S. 2.

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 wurde mit Wirkung vom 30.5.2017 aktualisiert. Hintergrund der Maßnahme ist der Beschluss des Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vom 12. Januar 2017, die Angaben zu zehn Personen und zwei Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, zu aktualisieren.

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/916 des Rates vom 29. Mai 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik; ABl. L 139 vom 30.5.2017, S. 49.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt