EU/Zentralafrikanische Republik – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/890 des Rates vom 24. Mai 2017 zur Durchführung des Artikels 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik; ABl. L 138 vom 25.5.2017, S. 1.

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 wurde mit Wirkung vom 25.5.2017 aktualisiert. Hintergrund der Maßnahme ist der Beschluss des Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vom 17. Mai 2017, eine Person in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen.

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/901 des Rates vom 24. Mai 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik; ABl. L 138 vom 25.5.2017, S. 140.

    Der Anhang des Beschlusses 2013/798/GASP wurde mit Wirkung vom 25.5.2017 aktualisiert. Hintergrund der Maßnahme ist der Beschluss des Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vom 17. Mai 2017, eine Person in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen.

  • Mitteilung an die Person, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/798/GASP des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/901 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/890 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik unterliegt; ABl. C 167 vom 25.5.2017, S. 1.
  • Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/890 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik, unterliegen; ABl. C 167 vom 25.5.2017, S. 3.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt