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EU/Syrien – Restriktive Maßnahmen Aktualisierung der Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen
Aktualisierung der Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen
- Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/1341 des Rates vom 17. Juli 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien; ABl. L 185 vom 18.6.2017, S. 56.
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird mit Wirkung zum 19.7.2017 geändert; weitere 16 Personen werden auf die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/1327 des Rates vom 17. Juli 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien; ABl. L 185 vom 18.7.2017, S. 20.
Basierend auf den Änderungen, die sich durch den Beschluss (GASP) 2017/1341 des Rates ergeben (s.o.), wird der Anhang II Verordnung (EG) Nr. 36/2012 mit Wirkung zum 19.7.2017 aktualisiert.
- Mitteilung an eine Person und eine Organisation, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/255/GASP des Rates und nach der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien unterliegen; ABl. C 232 vom 18.7.2017, S. 3.
- Mitteilung für die Personen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/255/GASP des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/1341 des Rates, und nach der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1327 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien Anwendung finden; ABl. C 232 vom 18.7.2017, S. 4.
- Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien unterliegen; ABl. C 232 vom 18.7.2017, S. 5.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt